Rechtliche Dokumente
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der MEMORIA Plattform GmbH inklusive Widerrufsbelehrung für Verbraucher. Stand: 1. August 2026. Demoversion des Dokuments.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
- · Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform MEMORIA, betrieben von der MEMORIA Plattform GmbH, Torstraße 140, 10119 Berlin (nachfolgend „MEMORIA“).
- · Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu überwiegend nicht gewerblichen Zwecken schließt (§ 13 BGB); Unternehmer ist, wer in Ausübung gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
- · Abweichende Bedingungen der Nutzer werden nur wirksam, wenn MEMORIA ihnen in Textform zustimmt.
2. Rolle der Plattform (Vermittlung)
- · MEMORIA erbringt ausschließlich Vermittlungs-, Koordinations- und Dokumentationsleistungen (§ 652 BGB bzw. Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB).
- · Bestattungs-, Steinmetz-, Floristik-, Transport-, Pflege-, religiöse und rechtliche Leistungen erbringen Partnerunternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung; der Leistungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Familie und Partnerunternehmen zustande.
- · Der persönliche Koordinator unterstützt organisatorisch und erteilt keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Sinne des RDG.
3. Registrierung und Nutzerkonto
- · Für die Nutzung des Kundenkontos ist eine Registrierung mit wahrheitsgemäßen Angaben erforderlich; Zugangsdaten sind geheim zu halten.
- · Nutzer müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein. Für Handlungen im Namen einer Familie ist eine entsprechende Berechtigung erforderlich.
- · MEMORIA kann Konten bei erheblichen oder wiederholten Verstößen nach vorheriger Abmahnung sperren; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4. Vertragsschluss und Kostenvoranschlag
- · Die Darstellung von Leistungen auf der Plattform ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
- · Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Familie einen Kostenvoranschlag des Partnerunternehmens bestätigt und MEMORIA bzw. das Partnerunternehmen die Bestätigung in Textform übermittelt.
- · Vor Vertragsschluss werden alle Positionen, Steuern und Nebenkosten nach § 312j BGB und Art. 246a EGBGB transparent ausgewiesen. Eine Preisänderung nach Bestätigung bedarf der Zustimmung der Familie in Textform.
5. Preise, Zahlung und Provision
- · Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer; die Vermittlungsprovision von MEMORIA ist im ausgewiesenen Endpreis enthalten und wird gesondert kenntlich gemacht.
- · Die Zahlung erfolgt über die auf der Plattform angebotenen Zahlungsarten; Zahlungsdienstleister sind eigenständige Verantwortliche.
- · Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB). In der Demoversion werden keine Zahlungen ausgeführt und keine Zahlungsdaten erhoben.
6. Widerrufsrecht für Verbraucher
- · Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss den über die Plattform geschlossenen Fernabsatzvertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (§§ 312g, 355 BGB).
- · Der Widerruf ist durch eindeutige Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail an widerruf@memoria.de) zu erklären; das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB kann verwendet werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
- · Wird auf ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Frist mit der Leistung begonnen, ist bei Widerruf ein anteiliger Wertersatz für die bereits erbrachten Leistungen zu zahlen (§ 357 Abs. 8 BGB).
- · Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständig erbrachten Dienstleistungen, wenn der Verbraucher der Ausführung vor Fristablauf ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat (§ 356 Abs. 4 BGB) — im Bestattungsfall regelmäßig relevant wegen kurzer gesetzlicher Bestattungsfristen der Länder.
- · Bereits geleistete Zahlungen werden binnen vierzehn Tagen nach Zugang des Widerrufs über dasselbe Zahlungsmittel zurückerstattet.
7. Pflichten der Partnerunternehmen
- · Partner müssen alle für ihr Gewerbe erforderlichen Erlaubnisse, Nachweise und Versicherungen vorhalten; MEMORIA prüft diese bei Aufnahme und turnusmäßig.
- · Leistungen sind im vereinbarten Umfang, in fachgerechter Qualität und innerhalb der im Kostenvoranschlag festgelegten Fristen zu erbringen.
- · Bei Schlechtleistung stehen der Familie die gesetzlichen Mängelrechte gegenüber dem Partnerunternehmen zu; MEMORIA unterstützt bei der Geltendmachung.
8. Gedenkseiten und nutzergenerierte Inhalte
- · Die berechtigte Person verwaltet Inhalt und Zugriffsrechte der Gedenkseite und sichert zu, über die erforderlichen Nutzungsrechte an Fotos, Videos und Texten zu verfügen sowie Persönlichkeitsrechte Dritter zu wahren.
- · Der Plattform wird ein einfaches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ausschließlich zum Zweck der Anzeige und Speicherung eingeräumt.
- · Rechtswidrige, die Menschenwürde oder das postmortale Persönlichkeitsrecht verletzende Inhalte werden nach Meldung unverzüglich entfernt; das Melde- und Abhilfeverfahren richtet sich nach Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA).
9. Haftung
- · MEMORIA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
- · Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MEMORIA nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- · Für die Erbringung der vermittelten Leistungen haftet ausschließlich das jeweilige Partnerunternehmen. Eine Haftung für fremde Inhalte richtet sich nach §§ 7 bis 10 DDG.
10. Streitbeilegung, Recht und Gerichtsstand
- · Beschwerden bearbeitet die Qualitätsabteilung innerhalb von bis zu fünf Werktagen; der Ablauf ist im Abschnitt „So funktioniert die Plattform“ beschrieben.
- · MEMORIA ist nach § 36 VSBG nicht verpflichtet und nicht bereit, an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- · Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaates bleiben unberührt. Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten ist Berlin.
11. Änderungen der AGB und Schlussbestimmungen
- · Änderungen dieser AGB werden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform angekündigt; Widerspricht der Nutzer nicht fristgerecht, gelten sie als angenommen. Auf die Bedeutung des Schweigens wird gesondert hingewiesen.
- · Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
MEMORIA ist eine Technologieplattform. Bestattungs-, religiöse, rechtliche und sonstige Leistungen erbringen Partnerunternehmen. Daten und Zahlungen in der Demoversion sind fiktiv. Es gelten die Bestimmungen der DSGVO.